Chemie in Schulsachen

Fast jeder zweite Buntstift enthält Weichmacher im Lack

In Buntstiften, Malkästen und Co. finden sich Weichmacher, Benzol und Schwermetalle: „Jedes zehnte Produkt hätte nicht verkauft werden dürfen“, schreibt die Stiftung Warentest in der September Ausgabe 2008 der Zeitschrift test. Die Tester haben Schulbedarf aller Preiskategorien auf Schadstoffe geprüft und sich bei der Bewertung an den europäischen Grenzwerten orientiert.

Fast jeder zweite Buntstift enthält in der Lackschicht Phthalat-Weichmacher, die in der EU für Spielzeug verboten sind. Diese Buntstifte hätten gar nicht in den Handel gelangen dürfen. 

Blei und chromhaltige Farbe wurde in Deckfarbkasten festgestellt. Und auch in Radiergummis fanden sich Schadstoffe, vor allem in solchen aus PVC. 

Die Tester raten, nicht wahllos jedes vermeintliche Schnäppchen zu kaufen und auf Prüfsiegel anerkannter Einrichtungen, wie dem des TÜV, zu achten, die etwas mehr Sicherheit geben. Das europäische CE-Zeichen hingegen ist nur eine Selbstauskunft der Anbieter und wird von keiner unabhängigen Stelle kontrolliert.

Schadstoffe in Schulbedarf - Fast jeder zweite Buntstift enthält Weichmacher im Lack - Stiftung Warentest

 

 

Schadstoffe in Spielzeug

Spielzeug, Mousepads, Gartenhandschuhe – für Gummi- oder Kunststoffprodukte gelten EU-weit neue Grenzwerte für krebserregende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die sich zum Beispiel in Weichmacherölen finden. Spielzeug und Babyartikel werden noch strenger reguliert: Hier gilt ab sofort der Grenzwert von 0,5 mg/kg.

Wie erkennen Sie PAK-belastete Produkte? 

Leider lassen sich Produkte mit PAK nicht einfach am Aussehen erkennen. Wenn sie aber deutlich unangenehm riechen, ist Vorsicht beim Kauf geboten. Verströmen Produkte einen starken, ölartigen Geruch, kann dies auf eine PAK-Belastung hinweisen. Schwarzer Gummi oder Kunststoff kann mit PAK-haltigem Industrieruß eingefärbt sein. Güte- oder Qualitätssiegel wie beispielsweise das freiwillige GS-Zeichen bieten eine gewisse Orientierung. Mit dem GS-Zeichen versehene Produkte aus Gummi oder Kunststoff dürfen je nach Verwendungszweck und Hautkontaktzeit schon länger bestimmte PAK-Gehalte nicht überschreiten. 

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-verklagt-eu-wegen-spielzeug-schadstoffrichtlinie-a-832565.html

http://www.focus.de/gesundheit/baby/kleinkind/berlin-pocht-auf-hoehere-einheimische-grenzwerte-schadstoffstrei-um-spielwaren-geht-vor-gericht_aid_751432.html